agentur - koffergriff - Werbung aus Cottbus

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Zwischen koffergriff - Werbung aus Cottbus Rainer Behnisch (im folgenden koffergriff genannt) und Auftraggeber geschlossene Geschäftsbeziehungen beruhen auf den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine anderen, von koffergriff schriftlich bestätigten Abmachungen getroffen wurden.

2. Vertragsabschluss
Die in Prospekten, Anzeigen, Internet usw. enthaltenen Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Preise in speziell ausgearbeiteten Angeboten sind für einen Monat, gerechnet ab dem Datum des Angebotsschreibens, verbindlich. Danach bedarf es einer weiteren Angebotsabsprache. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch des Kunden oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch koffergriff zustande. Das fertige Produkt gilt mit einer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Nachfolgende Änderungen gelten als Autorenkorrekturen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Datensicherheit
Der Kunde stellt koffergriff von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit koffergriff Daten, gleich welcher Form übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes stellt der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals zur Verfügung. Eine Garantie für die Datensicherheit besteht nicht. koffergriff verpflichtet sich, sämtliche persönlichen Daten des Kunden sorgsam zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Vom Kunden gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden haftet der Kunde.

4. Leistungen / Lieferungen
Bildvorlagen müssen in hoher Qualität als Scan-Vorlage vorliegen oder werden vom Kunden in elektronischer Form in hoher Qualität geliefert. Die Inhalte der Werbemittel müssen der Wahrheit entsprechen. koffergriff übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Kunden. Feste Liefertermine oder Fristen müssen als "fester Liefertermin bzw. -fristen" schriftlich vereinbart sein. Sie gelten als eingehalten,
– bei Drucksachen: wenn koffergriff das fertige Produkt zwei Tage vor dem vereinbarten Termin per Post bzw. am gleichen Tag auf elektronischem Wege abgesandt hat;
– bei Internetseiten (Webdesign): wenn die Website auf den Server des Providers hochgeladen und weltweit zugänglich ist.
Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde koffergriff schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigsten vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zzgl. weiterer vier Wochen.

5. Zahlung
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Konnte ein Auftrag durch Verzögerung des Kunden nicht innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, ist eine Acconto–Zahlung möglich, die das bisher Geleistete in Rechnung stellt. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Werbemittel nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet bzw. dem Umlauf entfernt.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben im Eigentum von koffergriff bis zur restlosen Bezahlung aller Haupt- und Nebenforderungen inkl. zukünftiger Forderungen, die koffergriff gegenüber dem Kunden zustehen.

7. Gewährleistung
Eigenschaftszusicherungen müssen schriftlich vereinbart sein. Alle Unterlagen, Abbildungen, Beschreibungen, Dokumentationen und angegebene Verwendungsmöglichkeiten sind nur annähernd maßgebend und gelten nicht als Zusicherung von Eigenschaften. Die gelieferten Waren nebst Dokumentation ist vom Kunden unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen sieben Tage nach Eintreffen der Ware bei koffergriff eingegangen ist. Ausgenommen sind solche Mängel, die mit zumutbaren Aufwand nicht sofort erkannt werden konnten. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate vom Tage des Gefahrenüberganges gerechnet. koffergriff behält sich ausdrücklich das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung vor. Ist koffergriff diese unmöglich oder misslingt die Nachbesserung, steht dem Kunden das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere besteht kein Anspruch auf Verzugs- oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass koffergriff Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Ist der Schaden von koffergriff grob fahrlässig verursacht worden, so ist die Haftung auf den Wert der Lieferung beschränkt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Cottbus. Bei allen sich aus den Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von koffergriff zuständig ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

9. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit koffergriff geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von koffergriff. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Rainer Behnisch, Cottbus. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 01.01.2009